Kommunalwahl 2021 - Nachrücken eines Bewerbers
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung des Ausscheidens und Nachrücken eines noch nicht berufenen Bewerbers für den Ortsbeirat Langenschwarz in der Marktgemeinde Burghaun gemäß §§ 23, 33, 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO).
Von dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Langenschwarz, hat Carsten Bolender, Am Weisgraben 8 - 36151 Burghaun sein Mandat im Ortsbeirat Langenschwarz in der Marktgemeinde Burghaun niedergelegt.
Gemäß § 34 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags an dessen Stelle.
Ich stelle daher fest, dass von dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Langenschwarz, Patrick Kraft, Kirchberg 10 - 36151 Burghaun nachgerückt ist.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Wahlbezirke der Marktgemeinde Burghaun, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung an, Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Marktgemeinde Burghaun, Schlossstraße 15, 36151 Burghaun, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 Abs. 2 KWG. Durch eine E-Mail kann keine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden.
Vanessa Pape
stv. Wahlleiterin