Sterbefall

Sterbefall

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Gemeindegebiet die Person verstorben ist. Beim Standesamt Burghaun wird also nur der Tod von Personen, die innerhalb der Marktgemeinde Burghaun inkl. der Ortsteilen verstorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen) beurkundet.

Ein Sterbefall ist dem zuständigen Standesamt spätestens am 3. auf den Todestag folgenden Werktag anzuzeigen.

Zur Beurkundung des Sterbefalles sind dem Standesamt folgende Dokumente vorzulegen:

Grundsätzlich vorzulegende Unterlagen:

  • Ausweisdokument des Anzeigenden
  • Bundespersonalausweis der verstorbenen Person (bzw. Reisepass, falls die/der Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaß)
  • Leichenschauschein (vertraulicher und nicht-vertraulicher Teil)
  • Schriftliche Sterbefallanzeige jener Einrichtung, in der der Tod eingetreten ist (dies betrifft lediglich die Sterbefälle, die sich hier in Alten- oder Pflegeheimen zugetragen haben)
  • bei Spätaussiedlern: Bescheinigung nach § 15 BVFG und Registrierschein, sowie Bescheinigungen nach § 94 BVFG
  • Namen und Anschriften der Kinder des/der Verstorbenen

Dokumente für ledige Verstorbene:

  •  beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsurkunde (mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig)

Dokumente für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Verstorbene

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Heiratsurkunde mit deutscher Übersetztung (bei Eheschließung im Ausland)
  • bei verwiteten Verstorbenen ist zusätzlich die Sterbeurkunde  des vorverstorbenen Ehegatten vorzulegen

Dokumente für Verstorbene in Lebenspartnerschaft

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsurkunde des/der Verstorbenen mit deutscher Übersetzung, falls fremdsprachig
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch oder Geburtsurkunde des/der überlebenden Lebenspartnerin/Lebenspartners
  • Urkunde über die Begründung der Lebenspartnerschaft, bei aufgelöster Lebenspartnerschaft wird zusätzlich das Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk benötigt.

Sofern ein Bestattungsunternehmen mit dem Todesfall beauftragt wird, kann der Bestatter beauftragt werden, die notwendigen Unterlagen ins Standesamt zu bringen.