Namensänderung

Namensänderung

standesamtliche Namensänderung

  • Namensänderung nach dem Bundesvertriebenengesetz / Namensänderungen für Eingebürgerte

    Vertriebene oder Spätaussiedler sowie in Deutschland eingebürgerte Personen, deren Ehegatten und Kinder, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Namenserklärung abgeben, in der sie Bestandteile ihres Namens ablegen, die männliche Form ihres Familiennames annehmen oder eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennames annehmen


  • Wiederannahme des Geburtsnamens

    Nachdem eine Ehe rechtskräftig geschieden wurde können Personen, deren Geburtsname nicht Ehename geworden ist, Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.