Anhörung zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Stoppelsberg mit Ilmestal“
Öffentliche Bekanntmachung
Anhörung zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Stoppelsberg mit Ilmestal“
Es ist geplant, zur Erweiterung des Gewerbegebietes in Burghaun – Rothenkirchen eine Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Stoppeslberg mit Ilmestal“ zu entlassen. In diesem Zusammenhhang wird das LSG flurstücksgenau abgegrenzt, sowie weitere einzelne Flurstücke dabei aus dem LSG entlassen.
Dazu ist eine Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Stoppelsberg mit Ilmestal“ (VO vom 17. Jan. 1972, amtl. Bekanntmachung des Landkreis Hünfeld, geänd. am 29. Jan. 1993, StAnz. 8/1993) erforderlich. Das Regierungspräsidium Kassel führt als obere Naturschutzbehörde das dazu notwendige Anhörungsverfahren gemäß § 22 des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) durch.
Der Anhörungstext wird zusammen mit den Übersichts- und Abgrenzungskarten, dem Entwurf der Änderungsverordnung und dem Erläuterungsbericht für eine Entlassungsfläche
in der Zeit vom 07. April 2025 bis einschließlich 16. Mai 2025
auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel bereitgestellt und kann dort von jeder Person eingesehen werden. Die Unterlagen sind unter folgendem Link zu finden:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch bei der oberen Naturschutzbehörde, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel oder unter der Email-Anschrift: fuRPKSnaturschutz@rpks.hessen.de vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken sollten begründet werden.
Regierungspräsidium Kassel
- Obere Naturschutzbehörde -
Geschäftszeichen RPKS - 24-29 l 0200/71-2018/2/LSG Stoppelsberg mit Ilmestal