Entwidmung des nördlichen Wegeteils "Im Steierfeld"


Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun hat am 02.07.2025 beschlossen, für den Weg „Im Steierfeld“ das Entwidmungsverfahren einzuleiten.

Die Entwidmung bezieht sich auf den Weg Flur 2, Flurstück 80/2. Die von der Einziehung betroffene Fläche ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen (gelbe Markierung). Die zur Entwidmung vorgesehene Fläche ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich, da diese keine weitere Erschließungsfunktion hat. Dieser Weg soll daher zum 14.10.2025 entwidmet und gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG) eingezogen werden.

Durch die beabsichtigte Einziehung verliert dieser Wegeabschnitt seine Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche und der Gemeingebrauch erlischt.

Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung dieser Teilfläche können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauamt@burghaun.de) oder bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Burghaun, Schloßstraße 15, 36151 Burghaun eingebracht werden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt ab dem 14.07.2025 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Schloßstraße 15, 36151 Burghaun (Zimmer Nr. 18).