Entwidmung der Wege "Am Göbelsberg" und "Großer Waldacker"
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Burghaun hat am 02.07.2025 beschlossen, für die Wege „Am Göbelsberg“ und „Großer Waldacker“ das Entwidmungsverfahren einzuleiten.
Die Entwidmung bezieht sich auf die Wege Flur 1, Flurstück 65 und 59. Die von der Einziehung betroffenen Flächen sind dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen (gelbe Markierung). Die zur Entwidmung vorgesehenen Flächen sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich, da diese keine weitere Erschließungsfunktion haben. Diesee Wege sollen daher zum 14.10.2025 entwidmet und gemäß § 6 Hessisches Straßengesetz (HStrG) eingezogen werden.
Durch die beabsichtigte Einziehung verlieren diese Wegeabschnitte ihre Eigenschaften als öffentliche Verkehrsflächen und der Gemeingebrauch erlischt.
Einwände gegen die beabsichtigten Einziehungen können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauamt@burghaun.de) oder bei Bedarf bei der Gemeindeverwaltung der Marktgemeinde Burghaun, Schloßstraße 15, 36151 Burghaun eingebracht werden.
Die öffentliche Auslegung erfolgt ab dem 14.07.2025 während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, Schloßstraße 15, 36151 Burghaun (Zimmer Nr. 18).