Bekanntmachung über die Vornahme von örtlichen Vermessungsarbeiten und über das Betreten von Grundstücken nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz


Anlässlich von Vermessungsarbeiten in der

Gemeinde: Burghaun          Gemarkung: Burghaun      

Entlang der Landesstraße L3433 von Burghaun Richtung Schlotzau ist es voraussichtlich erforderlich im Rahmen einer Grenzfeststellung, die anliegenden Grundstücke zu betreten.

Die Arbeiten werden am Mittwoch, dem 15.Oktober 2025 beginnen und sich über einen Zeitraum von ca. 10 Wochen erstrecken.

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, für die Vermessungsarbeiten den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Die entsprechende Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem § 22 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 430).

Die Anwesenheit bei der Vermessung ist freigestellt. Eine Teilnahme ist jedoch nicht erforderlich.

Um Beschädigungen an unterirdischen Anlagen und Leitungen möglichst von vornherein vermeiden zu können, bitte wir die Grundstückseigentümer, uns vor Beginn der Arbeiten die Ihnen bekannten Informationen über die Lage und den Verlauf solcher Einrichtungen auf Ihrem Grundstück zur Verfügung zu stellen.

Sofern an einer Grundstücksgrenze Grenzpunkte festgestellt und abgemarkt werden, wird das Ergebnis durch öffentliche Bekanntmachung oder den Grundstückseigentümern in Form eines Grenzfeststellung- und Abmarkungsbescheides bekanntgegeben. Vorher wird Gelegenheit zur Anhörung gegeben.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung

 

Fulda, 01.10.2025

                                                                                                                                                 Im Auftrag
gez. Reulbach, techn. Amtsrat