Änderungen im Gewerberecht ab 01.11.2025
Rückmeldeverfahren bei Verlegung des Betriebs in einen anderen Meldebezirk
Ab dem 1. November 2025 entfällt für die Verlegung eines Gewerbebetriebs in einen anderen Meldebezirk die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde. Diese erfolgt nunmehr verwaltungsintern über die Fachverfahren vom neuen zuständigen Gewerbeamt zum bisherigen alten Gewerbeamt.
Somit entfallen die Kosten von 36,00 Euro. Sollte jedoch eine schriftliche Abmeldebescheinigung von der abgemeldeten Behörde erforderlich sein kostet diese weiterhin 8,00 Euro!
