Antrag auf Vereinsförderung für das Jahr 2025


Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2025 gemäß den Richtlinen für die Förderung der örtlichen Vereine der Gemeinde Burghaun bis spätestens 19.09.2025 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein müssen.

Gefördert und unterstützt werden alle Vereine, deren Zweckbestimmung der sportlichen Ertüchtigung ihrer Mitglieder oder dem kulturellen Leben innerhalb der Gemeinde Burghaun dienen. Die Vereine müssen einem übergeordneten Verband angeschlossen sein, bzw. durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.

Die Gemeinde gewährt auf schriftlichen Antrag finanzielle Zuwendungen in Form einer Grundförderung für entsprechende Vereine.


Das Formablatt für die Beantragung der Vereinsförderung können erhalten Sie hier: