Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestags statt.

Wir bitten um Beachtung:
Die Briefwahlunterlagen können, aufgrund der verkürzten Fristen frühestens Ende der KW 6 verschickt werden - die Beantragung ist bereits ab dem 13. Januar 2025 möglich.
hier können Sie die Briefwahlunterlagen direkt online beantragen.

Die Marktgemeinde Burghaun kann keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten geben. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko!

Die von Ihnen zurückgegebenen Wahlbriefe müssen bis zum 23.02.2025 - 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Burghaun eingegangen sein. Bei späterem Eingang werden die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt!

Sollten Sie bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an wahlen@burghaun.de.


Informationen zum Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybrigen Bedrohungen und Desinformaitonen von dem Bundesministerium des Innern und für Heimat finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23. Februar 2007 oder früher),
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlichen aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Wahlrecht tatsächlich ausüben kann jedoch nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.

Deutsche, die im Ausland leben und keine Wohnung in Deutschland innehaben, sind bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt. Allerdings werden sie nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie einen formgebundenen schriftlichen Antrag bei der für sie zuständigen Gemeinde im Bundesgebiet auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis stellen.