Kommunalwahl 2026
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Burghaun werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Gemeindevertretung
- Neun Ortsbeiräte
Informationen für Parteien & Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen.
Der Wahlvorschlag muss folgendes beinhalten:
- den Namen der Partei oder Wählergruppe und die gegebenenfalls verwendete Kurzbezeichnung. Die Namen neuer Parteien und Wählergruppen müssen sich von denen bereits bestehender deutlich unterscheiden
- Familiennamen, Rufnamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberinnen/Bewerber.
Weist eine Bewerberin/ein Bewerber gegenüber dem Wahlleiter bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge nach, dass für sie/ihn im Melderegister eine Übermittlungssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, ist in der Be-bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge anstelle ihres/seines Wohnortes (Hauptwohnung) den Ort ihrer/seiner Erreichbarkeitsanschrift zu verwenden; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. - Namen und Anschriften der Vertrauensperson, der stellvertretenden Vertrauensperson und gegebenenfalls deren Ersatzpersonen.
Jeder Wahlvorschlag muss nach dem § 11 Abs. 3 Satz 1 KWG von der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter, die von der Nominierungsversammlung benannt worden sind, persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen:
- Die Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber, dass sie ihrer Aufstellung zustimmen; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin/der Bewerber nach den Bestimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Annahme der Wahl gehindert ist.
- Wählbarkeitsbescheinigungen des Bürgerbüros Burghaun, dass die vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerber wählbar sind.
- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterinnen-/Vertreterversammlung, in der die Bewerberinnen/Bewerber aufgestellt worden sind, mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt.
- Gegebenenfalls die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften mit den Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner.
Vordruck KW Nr. 6 - Wahlvorschlag inkl. Ergänzungsblatt
Vordruck KW Nr. 9 - Zustimmungserklärung
Vordruck KW Nr. 10 - Bescheinigung der Wählbarkeit
Vordruck KW Nr. 11 - Niederschrift über die Versammlung der Bewerberaufstellung
Alle weiteren Vordrucke finden Sie auf der Website des Landeswahlleiters.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Marktgemeinde Burghaun einzureichen.
Um vorherige Terminvereinbarung unter den o. g. Kontaktdaten des Wahlamtes wird gebeten!
Hinweis:
Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem genannten Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Burghaun ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.