Kommunalwahl 2026
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Burghaun werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Gemeindevertretung
- Neun Ortsbeiräte
- Kreistag
Musterstimmzettel
Bekanntmachungen
Wahlhelfer werden
Bei der Durchführung ist die Marktgemeinde Burghaun auf die Mitarbeit von ca. 108 ehrenamtlichen Helfern angewiesen. Viele engagieren sich bereits seit Jahren.
Machen auch Sie bei der nächsten Wahl mit und erfahren Sie Demokratie "hautnah".
Wahlsystem
Bei Kommunalwahlen wird – sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Wie viele Stimmen kann ich vergeben?
Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind.
Für die Wahl der Gemeindevertretung Burghaun stehen Ihnen 31 Stimmen zur Verfügung, für die Wahl des Kreistages haben Sie 81 Stimmen.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
NEIN. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzen.
Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
JA. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
JA. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.
Quelle: Land Hessen, veröffentlicht auf www.wahlen.hessen.de/kommunalwahlen
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Wochen in Burghaun ihren Hauptwohnsitz haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.