Fußball-EM 2024: Zulassung von Ausnahmen bei "Public-Viewing"


Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei „Public-Viewing“-Veranstaltungen erlassen. Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Die Übertragung zahlreicher Spiele beginnt erst ab 21:00 Uhr – Spielende ist um 23:00 Uhr, spätestens jedoch vor 24:00 Uhr. Die Genehmigung dieser Veranstaltungen erfolgt nach den Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Dies bedeutet, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit einer „Public-Viewing“-Veranstaltung durch die örtlich zuständige Behörde getroffen wird. Hier: Die Untere Immissionsschutzbehörde vom LK Fulda, angesiedelt beim Fachdienst Bauen und Wohnen. Die Untere Immissionsschutzbehörde entscheidet auf Antrag. Der Veranstalter der „Public-Viewing“-Veranstaltung stellt seinen Antrag auf Grundlage von § 6 in Verbindung mit § 5 Abs. 5 der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18. BImSchV). Der Antrag kann grundsätzlich formlos gegenüber der zuständigen Behörde gestellt werden. Wir möchten Sie allerdings darum bitten, einen von uns dafür entwickelten „Vordruck“ zu benutzen bzw. zur Benutzung weiterzuempfehlen (siehe Anhang I).

Entsprechend dem „Merkblatt zur Durchführung der Verordnung über Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien“ (siehe Anhang II) können vor allem für Spiele, bei denen entweder die deutsche Mannschaft beteiligt ist oder der Folgetag kein Werktag ist oder Spiele ab dem Achtelfinale oder für das Finale selbst eine Ausnahme zugelassen werden.

Text:
Landkreis Fulda
Fachdienst Bauen und Wohnen


Downloads:
Anhang I: Antrag auf Zulassung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM
Anhang II: Merkblatt zur Durchführung der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbeitungen im Freien
Anhang III: Public-Viewing Verordnung EM 2024