Textilcontainer sind keine Müllabladeplätze


Seit längerer Zeit werden unerlaubterweise Säcke mit unterschiedlichem Inhalt, wie Kleidungsstücke, Elektrogeräte, diversem „Müll“ bei den Altkleidercontainern abgestellt bzw. „entsorgt“. Mittlerweile muss regelmäßig ein Pritschenwagen voller Abfälle eingesammelt und entsorgt werden. Dieser Aufwand verursacht nicht nur unnötige Kosten für die Allgemeinheit, sondern beeinträchtigt auch das Ortsbild erheblich.

Hintergrund der Entwicklung ist möglicherweise die seit dem 1. Januar 2025 geltende Pflicht zur Getrenntsammlung von Textilien. Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, welche Textilien tatsächlich in die Altkleidercontainer gehören. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat hierzu klargestellt, dass weiterhin nur gut erhaltene und für die Wiederverwendung geeignete Kleidung in die Altkleidersammlung gegeben werden sollte. Starke Verschmutzungen, zerschlissene oder nicht mehr verwertbare Textilien dürfen weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.

Bitte beachten Sie:

  • In die Altkleidercontainer gehören ausschließlich geeignete Alttextilien.
  • Restmüll, Hausrat, Verpackungen, Elektroschrott oder sonstige Abfälle dürfen weder in die Container noch daneben gestellt werden.
  • Verschmutzte oder unbrauchbare Textilien gehören grundsätzlich in den Restmüll.

Das Abstellen von Abfällen neben den Sammelcontainern stellt eine unerlaubte Abfallablagerung dar und ist eine Ordnungswidrigkeit. Solche Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.