Fundsachen

Fundsachen

Fundbüro

Im Fundbüro im Bürgerbüro werden alle abgegebenen Gegenstände aufbewahrt um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben, den verlorenen Gegenstand zurück zu erhalten. Die Aufbewahrungszeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Abgabe der Fundsache.

Wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht durch den Eigentümer abgeholt, geht die Fundsache in den Besitz der Marktgemeinde Burghaun über und wird versteigert, wenn der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat.


Gefunden?

Sie haben einen Schlüssel, ein Telefon, ein Fahrrad, Kleidung oder einen anderen Gegenstand gefunden? Geben Sie Ihre Fundsache bitte im Fundbüro im Bürgerbüro ab. Bei der Abgabe können Sie entscheiden ob Sie Finderlohn vom Eigentümer wünschen und ob Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zurückerhalten möchten.


Verloren?

Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie in folgender Auflistung überprüfen, ob die Fundsache bei uns abgegeben worden ist. Falls Sie denken, den verlorenen Gegenstand gefunden zu haben, wenden Sie sich bitte an das Team vom Bürgerbüro.


Fundsachen

Bezeichnung
Fundbüro
Fundort
gefunden am
Autoschlüssel mit Schlüsselbund
Burghaun
Feldweg, Richtung Gruben
24.05.2023
Ohrring rot/grün
Burghaun
Feldweg Rothenkirchen
20.04.2023
Sonnenbrille von Komono
Burghaun
Vor Gasthaus zur Schmiede
06.07.2023
Brille Leopardenmuster
Burghaun
Mittelstraße 16, OT Steinbach
13.08.2023
Versicherungskrennzeichen schwarz
Burghaun
Oberste Straße, Burghaun
08.08.2023